Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 18.01.1977 - 20/76 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Schöttle & Söhne OHG gegen Finanzamt Freudenstadt.
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 05.05.1972 - V 163/69
- FG Baden-Württemberg, 05.05.1972 - V 40/69
- FG Baden-Württemberg, 20.09.1972 - V 63/69
- BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvL 18/72
- BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69
- FG Baden-Württemberg, 17.12.1975 - V 163/69
- FG Baden-Württemberg, 24.11.1976 - V 163/69
- Generalanwalt beim EuGH, 18.01.1977 - 20/76
- EuGH, 16.02.1977 - 20/76
- FG Baden-Württemberg, 04.05.1977 - V 163/69
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- EuGH, 03.04.1968 - 28/67
Molkerei Zentrale Westfalen-Lippe / Hauptzollamt Paderborn
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.1977 - 20/76
Außerdem wird der an sich bereits weite Begriff "unmittelbar oder mittelbar zu tragende inländische Abgaben" des Artikels 95 vom Gerichtshof extensiv ausgelegt Es erscheint angezeigt, an das Urteil vom 3. April 1968 in der Rechtssache 28/67 (Molkereizentrale Westfalen/Lippe, Slg. 1968, 215 ff" 233) zu erinnern, in dem es unter anderem heißt: "Artikel 95 Absatz 1 betrifft alle Abgaben, die das inländische Erzeugnis auf allen Fertigungs- und Vertriebsstufen, die derjenigen der Einfuhr gleichartiger Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten vorangehen oder entsprechen, tatsächlich und spezifisch treffen.In dem erwähnten Urteil des Gerichtshofes vom 3. April 1968 in der Rechtssache 28/67 (Firma Molkerei-Zentrale, Slg. 1968, 215 ff., 230 f.) heißt es: "Artikel 95 Absatz 1 enthält ein Diskriminierungsverbot, das eine klare und unbedingte Verpflichtung begründet.
- EuGH, 04.04.1968 - 34/67
Lück / Hauptzollamt Köln
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.1977 - 20/76
Der Gerichtshof hatte bereits Gelegenheit hervorzuheben, daß Artikel 95 Absatz 1 "verbietet, Waren aus anderen Mitgliedstaaten gegenüber Erzeugnissen des Einfuhrlandes zu benachteiligen, die im Hoheitsgebiet dieses Landes auf den Markt gelangen" (Urteil vom 4. April 1968 in der Rechtssache 34/67 - Firma Gebrüder Lück - Slg. 1968, 363 ff., 373).4. Die dritte vom Finanzgericht Baden- Württemberg vorgelegte Frage lautet: "Ist eine Diskriminierung im Sinne des Artikels 95 EWG-Vertrag ausgeschlossen, wenn neben der Beförderung von ausländischen Waren ins Inland auch die Beförderung inländischer Waren ins Ausland dieser Steuer unterliegt?" Nach dem gerade zitierten Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 34/67 - Firma Gebrüder Lück - "ist die inländische Erzeugung insoweit aus dem Vergleich" (zwischen den Waren aus anderen Mitgliedstaaten und den im Inland vermarkteten Erzeugnissen des Einfuhrlandes) "auszuschließen, als sie ausgeführt wird und am Wettbewerb im Inland nicht teilnimmt".
- EuGH, 01.07.1969 - 2/69
Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders / Brachfeld u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.1977 - 20/76
Bereits in seinem ersten abgabenrechtlichen Urteil hat der Gerichtshof die Auffassung vertreten, daß Artikel 95 dazu bestimmt sei, die Einbrüche in den Geltungsbereich der Verbote der Artikel 9 und 12 EWG- Vertrag abzuriegeln, die durch fiskalische Maßnahmen erzielt werden könnten (Urteil vom 14. Dezember 1962 in den verbundenen Rechtssachen 2 und 3/62 - Kommission/Luxemburg und Belgien - Slg. 1962, 867 ff, 881; im gleichen Sinne vgl. auch Urteil vom 1. Juli 1969 in der Rechtssache 24/68 - Kommission/Italienische Republik - Slg. 1969, 193, und Urteil vom 1. Juli 1969 in den verbundenen Rechtssachen 2 und 3/69 - Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders - Slg. 1969, 211).
- EuGH, 01.07.1969 - 24/68
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.1977 - 20/76
Bereits in seinem ersten abgabenrechtlichen Urteil hat der Gerichtshof die Auffassung vertreten, daß Artikel 95 dazu bestimmt sei, die Einbrüche in den Geltungsbereich der Verbote der Artikel 9 und 12 EWG- Vertrag abzuriegeln, die durch fiskalische Maßnahmen erzielt werden könnten (Urteil vom 14. Dezember 1962 in den verbundenen Rechtssachen 2 und 3/62 - Kommission/Luxemburg und Belgien - Slg. 1962, 867 ff, 881; im gleichen Sinne vgl. auch Urteil vom 1. Juli 1969 in der Rechtssache 24/68 - Kommission/Italienische Republik - Slg. 1969, 193, und Urteil vom 1. Juli 1969 in den verbundenen Rechtssachen 2 und 3/69 - Sociaal Fonds voor de Diamantarbeiders - Slg. 1969, 211). - EuGH, 15.12.1976 - 35/76
Simmenthal Spa / Ministero delle finanze
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.1977 - 20/76
Die Abgrenzung der Begriffe Abgabe zollgleicher Wirkung' und .inländische Abgabe' ist neuerdings im Urteil vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 35/76 bestätigt worden. - EuGH, 17.02.1976 - 45/75
REWE Zentrale / Hauptzollamt Landau-Pfalz
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.1977 - 20/76
Später hat der Gerichtshof im Urteil vom 17. Februar 1976 (in der Rechtssache 45/75 - Rewe - Slg. 1976, 195) im Zusammenhang mit Fragen zu einer Verbrauchssteuer erklärt, daß auch im Fall der Unmöglichkeit, ein eingeführtes Erzeugnis degressiven oder progressiven Belastungen zu unterwerfen, wie sie für das inländische Erzeugnis angewendet werden, nichts es verbietet, - zur Einhaltung des in Artikel 95 formulierten Verbots steuerlicher Diskriminierung - auf beide Erzeugnisse eine gleiche - fixe oder pauschale - Abgabe zu erheben. - EuGH, 04.04.1968 - 25/67
Milch-, Fett- und Eierkontor / Hauptzollamt Saarbrücken
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.1977 - 20/76
Der Gerichtshof hat nämlich zutreffend die Anwendungsbereiche der Artikel 12 und 13 einerseits und des Artikels 95 andererseits deutlich unterschieden und ausgeschlossen, daß diese Bestimmungen auf ein und denselben Sachverhalt angewendet werden können (Urteil vom 4. April 1968 in der Rechtssache 25/67 - Milch-, Fett- und Eier-Kontor-Slg. 1968, 311 ff, 330; vgl. auch Urteil vom 22. Oktober 1974 in der Rechtssache 27/74 - Demag - Slg. 1974, 1046). - EuGH, 04.04.1968 - 31/67
Stier / Hauptzollamt Hamburg-Ericus
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.1977 - 20/76
Wie der Gerichtshof im Urteil vom 4. April 1968 (in der Rechtssache 31/67 - Firma August Stier - Slg. 1968, 360) gesagt hat, soll Artikel 95 "gewährleisten,. - EuGH, 22.10.1974 - 27/74
Demag AG / Finanzamt Duisburg Süd
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.1977 - 20/76
Der Gerichtshof hat nämlich zutreffend die Anwendungsbereiche der Artikel 12 und 13 einerseits und des Artikels 95 andererseits deutlich unterschieden und ausgeschlossen, daß diese Bestimmungen auf ein und denselben Sachverhalt angewendet werden können (Urteil vom 4. April 1968 in der Rechtssache 25/67 - Milch-, Fett- und Eier-Kontor-Slg. 1968, 311 ff, 330; vgl. auch Urteil vom 22. Oktober 1974 in der Rechtssache 27/74 - Demag - Slg. 1974, 1046).